Paartherapie
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Was kostet eine Sitzung in meiner Privatpraxis, und was erstatten private Versicherung und Beihilfe in der Regel? Das lesen Sie hier. Sind Sie gesetzlich versichert, erfahren Sie, wie Sie eine Kostenerstattung beantragen. Dabei unterstütze ich Sie.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Gesetzlich Versicherte unterstütze ich beim Antrag auf Kostenerstattung. Ich rechne nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie erhalten von mir eine Rechnung.
Psychotherapie rechne ich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab, Coaching nicht. Das Honorar für die Einzeltherapie kann je nach Aufwand abweichen.
Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von Ihrer Versicherung und den Regeln ab, die für Sie gelten. Klären Sie das am besten vor dem ersten Termin.
Ob und wie viel Ihre private Krankenversicherung für Psychotherapie erstattet, steht in Ihrem Tarif. Die Unterschiede sind groß. Manche Tarife zahlen eine feste Zahl von Sitzungen pro Jahr, andere nur einen Teil des Rechnungsbetrags. Viele verlangen nach einigen Sitzungen eine schriftliche Zusage. Einige ältere Tarife erstatten Psychotherapie nur bei Ärztinnen und Ärzten. Bei neuen Verträgen gilt dafür oft eine Wartezeit von acht Monaten.
Sie reichen meine Rechnung selbst bei Ihrer Versicherung ein. Erstattet Ihr Tarif nur bis zu einem bestimmten Satz der Gebührenordnung, kann ein Teil des Honorars bei Ihnen bleiben.
Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 €, also ab etwa 14 Einzelsitzungen, können Sie Ihre Versicherung vorher per Brief oder E-Mail fragen, was sie übernimmt. Sie muss dann innerhalb von vier Wochen antworten, in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen. Diese Fragen helfen Ihnen dabei:
Im Basistarif erstattet die Versicherung Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung, also nicht in meiner Praxis. Im Standardtarif gelten niedrigere Erstattungssätze. Sind Sie in einem dieser Tarife versichert, sagen Sie mir das bitte vor dem ersten Termin.
Sind Sie beihilfeberechtigt, gelten für Psychotherapie die Regeln Ihres Dienstherrn: für Bundesbeamt:innen die Beihilferegeln des Bundes, für Berliner Landesbeamt:innen die des Landes Berlin. Arbeiten Sie für ein anderes Bundesland, gelten dessen Regeln. Bund und Berlin stimmen in den wichtigsten Punkten überein:
Die Beihilfe übernimmt einen festen Anteil der beihilfefähigen Kosten, je nach Ihrer persönlichen Situation 50, 70 oder 80 Prozent. Den Rest deckt meist Ihre private Krankenversicherung. Die Versicherung hat eigene Bedingungen. Fragen Sie deshalb auch dort, ob Sie eine Zusage brauchen. Erkennt eine der beiden Stellen das Honorar nicht vollständig an, bleibt der Unterschied bei Ihnen.
Beim Bund und in Berlin können Sie Rechnungen bis zu drei Jahre nach dem Rechnungsdatum einreichen. Haben Sie in Berlin die pauschale Beihilfe gewählt, gelten für Psychotherapie allein die Regeln Ihrer Krankenversicherung.
Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen, egal wie Sie versichert sind. Dann brauchen Sie keinen Antrag und keine Zusage, und Ihre Versicherung oder Beihilfestelle erhält von mir weder eine Rechnung noch eine Diagnose. Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, besprechen wir gemeinsam, ohne Vorgaben einer Versicherung.
Bitte beachten Sie: Auch eine selbst bezahlte Behandlung ist eine Behandlung. Fragt Sie später eine Versicherung oder eine Behörde nach psychotherapeutischen Behandlungen, antworten Sie bitte wahrheitsgemäß. Das kann etwa beim Antrag auf eine private Kranken- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorkommen oder vor einer Verbeamtung. Eine Psychotherapie schließt eine Verbeamtung oder einen Versicherungsvertrag nicht automatisch aus. Wie sie bewertet wird, entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall.
Ich bin an die Schweigepflicht gebunden. Auskunft gebe ich nur mit Ihrem Einverständnis oder wenn ein Gesetz es verlangt.
Meine Praxis hat keine Kassenzulassung. Sind Sie gesetzlich versichert, kann Ihre Krankenkasse die Kosten einer Verhaltenstherapie bei mir trotzdem im Einzelfall übernehmen. Das ist möglich, wenn die Behandlung notwendig ist und Sie in einer Kassenpraxis nicht rechtzeitig einen Therapieplatz finden.
Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Kasse, bevor die Behandlung beginnt. Ich unterstütze Sie dabei, unter anderem mit einer Checkliste und einer Vorlage für Ihren Antrag. Eine Zusage kann ich Ihnen nicht geben, denn Ihre Kasse prüft jeden Antrag einzeln. Die Kostenerstattung betrifft die Einzeltherapie. Paartherapie und Coaching übernehmen gesetzliche Kassen nicht.
So gehen Sie in der Regel vor:
Besuchen Sie zuerst eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis. Einen Termin dafür vermittelt Ihnen auch die Terminservicestelle unter 116117. In der Sprechstunde erhalten Sie ein Formular mit einer Behandlungsempfehlung (PTV 11).
Fragen Sie in mehreren Kassenpraxen nach einem Therapieplatz, bei jeder Praxis mehrmals. Notieren Sie jeden Versuch mit Datum, Uhrzeit, Praxis, Ergebnis und genannter Wartezeit. Haben Sie in der Sprechstunde einen Code erhalten, fragen Sie damit auch bei der Terminservicestelle nach und notieren Sie das Ergebnis.
Schreiben Sie mir per E-Mail, dass Sie eine Kostenerstattung beantragen möchten. Mehr müssen Sie dazu nicht schreiben. Buchen Sie bitte noch keinen Termin. Von mir erhalten Sie eine Bescheinigung über einen freien Therapieplatz und einen Behandlungsplan mit den voraussichtlichen Kosten. Den Nachweis meiner Approbation und Fachkunde schicke ich Ihrer Kasse direkt.
Schicken Sie den Antrag mit allen Unterlagen an Ihre Kasse und behalten Sie Kopien. Manche Kassen verlangen zusätzlich einen kurzen ärztlichen Bericht. Fragen Sie am besten vorher nach, welche Unterlagen Ihre Kasse braucht.
Ihre Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Holt sie ein Gutachten ein, etwa beim Medizinischen Dienst, hat sie fünf Wochen Zeit. Kann sie diese Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich oder elektronisch mitteilen und begründen. Mit der Behandlung beginnen wir erst, wenn Ihre Kasse schriftlich zugestimmt hat.
Meine Vorlagen zum Herunterladen, als PDF zum Ausdrucken oder als Word-Datei zum Ausfüllen:
Wichtig: Haben Sie vor der Entscheidung schon mit der Therapie begonnen oder Termine fest vereinbart, kann Ihre Kasse den Antrag schon deshalb ablehnen. Kosten, die vor ihrer Entscheidung entstehen, tragen Sie in der Regel selbst.
Oft bewilligt die Kasse zunächst einige Probesitzungen. Die eigentliche Therapie beantragen Sie danach gesondert. Wie viel Ihre Kasse pro Sitzung erstattet, steht in ihrer Zusage. Erstattet sie weniger als mein Honorar, zahlen Sie den Unterschied selbst. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen vor Beginn schriftlich.
Sie bezahlen meine Rechnungen und reichen sie bei Ihrer Kasse ein. Ihre Kasse erstattet Ihnen dann den zugesagten Betrag.
Bietet Ihnen Ihre Kasse oder die Terminservicestelle einen Platz in einer Kassenpraxis an, prüfen Sie das Angebot bitte ernsthaft. Ist es zeitlich und vom Weg her zumutbar, kommt eine Kostenerstattung in der Regel nicht mehr infrage.
Formulare, Befunde und Bescheinigungen schicken Sie mir bitte per Post und nicht per E-Mail, denn darin stehen Angaben zu Ihrer Gesundheit.
Versicherungen und Beihilfe erstatten nur die Behandlung einer Erkrankung. In der Regel nicht erstattet werden:
Diese Kosten tragen Sie selbst. Bei Stellungnahmen und Untersuchungen nenne ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich.
Die ADHS-Diagnostik klärt dagegen, ob eine Erkrankung vorliegt. Private Versicherungen und Beihilfe können sie deshalb erstatten, je nach Tarif und Regeln. Bei der Gruppentherapie erstatten sie oft nur einen Teil des Honorars. Fragen Sie in beiden Fällen bitte vorher nach.
Im Einzelfall ja. Finden Sie in einer Kassenpraxis nicht rechtzeitig einen Therapieplatz, können Sie bei Ihrer Kasse eine Kostenerstattung für die Einzeltherapie in meiner Praxis beantragen. Den Antrag stellen Sie, bevor die Behandlung beginnt. Ob sie zustimmt, entscheidet Ihre Kasse. Paartherapie und Coaching übernehmen gesetzliche Kassen nicht.
Bitte nicht. Haben Sie vor der Entscheidung schon mit der Therapie begonnen oder Termine fest vereinbart, kann Ihre Kasse die Erstattung schon deshalb ablehnen. Schreiben Sie mir zuerst eine E-Mail, statt über Doctolib oder meine Buchungsseite einen Termin zu buchen. Sobald Ihre Kasse schriftlich zugestimmt hat, vereinbaren wir den ersten Termin.
Wenn Sie in der Zwischenzeit sofort Hilfe brauchen, finden Sie die Nummern unter In akuten Krisen.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich, über das Online-Formular oder die App Ihrer Kasse oder persönlich dort. Die genaue Frist und die Anschrift stehen am Ende des Bescheids. Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht. Die Begründung können Sie nachreichen, und der Widerspruch selbst kostet Sie nichts. Rechtlich beraten kann ich Sie nicht.
Beim Bund und in Berlin erstattet die Beihilfe Sitzungen über eine sichere Videoverbindung genauso wie Termine in der Praxis. Viele private Versicherungen tun das ebenfalls. Prüfen Sie das bitte in Ihrem Tarif. Sitzungen am Telefon werden in der Regel nicht erstattet. Auf der Rechnung steht, dass die Sitzung per Video stattfand.
Das ist möglich, klappt aber nicht immer. Viele private Versicherungen verlangen nach einigen Sitzungen eine Zusage, und für eine längere Therapie muss die Beihilfe vor Beginn zustimmen. Fehlt diese Zusage, erstatten sie oft nur künftige Sitzungen. Klären Sie das deshalb am besten vor dem ersten Termin.
Bei gesetzlichen Kassen ist eine nachträgliche Erstattung in der Regel nicht möglich, denn Sie müssen den Antrag vor Beginn der Behandlung stellen.
Die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I) ist eine Psychotherapie. Liegt eine behandlungsbedürftige Schlafstörung vor, gelten dieselben Regeln wie bei anderen Erkrankungen. Die Beihilfe von Bund und Berlin nennt Schlafstörungen ohne körperliche Ursache ausdrücklich. Bei privaten Versicherungen kommt es auf Ihren Tarif an. Ob eine gesetzliche Kasse einer Kostenerstattung zustimmt, entscheidet sie im Einzelfall.
Unter Umständen. Für Psychotherapie verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, dass die Behandlung notwendig ist, etwa ein amtsärztliches Gutachten. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein. Fragen Sie dazu bitte Ihre Steuerberatung.

Wir treffen uns in meiner Praxis in Berlin-Pankow, zwischen Prenzlauer Berg und Weißensee, oder über eine sichere Videoverbindung. Für einen Online-Termin schreiben Sie mir bitte kurz per E-Mail, auch wenn Sie über Doctolib gebucht haben. Dann bekommen Sie den Link vorab.
Prenzlauer Promenade 190
13189 Berlin-Pankow
Für die Buchung über Doctolib brauchen Sie ein kostenloses Doctolib-Konto. Wenn Sie kein Doctolib-Konto anlegen möchten, fragen Sie Ihr Erstgespräch über meine Buchungsseite an oder schreiben mir eine E-Mail.
Die Praxis ist eine Terminpraxis: Ihr Termin ist fest für Sie reserviert. Wenn Sie nicht kommen können, sagen Sie bitte spätestens 12 Stunden vorher ab. Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine stelle ich als Ausfallhonorar in Rechnung. Über Doctolib gebuchte Termine sagen Sie direkt dort ab, damit der Platz wieder frei wird.
Die Praxis liegt im dritten Stock, einen Aufzug gibt es leider nicht. Bitte kommen Sie zur vereinbarten Uhrzeit, damit Sie nicht warten müssen und laufende Gespräche ungestört bleiben. Wenn Sie früher da sind, gibt es Cafés in der Nähe.
Von der Haltestelle Prenzlauer Allee/Ostseestraße sind es 2 bis 3 Minuten zu Fuß. Dort halten die Straßenbahnen M2, M13 und 12 sowie der Bus 156. Mit der M2 sind Sie in rund 15 Minuten am Alexanderplatz. Der nächste S-Bahnhof ist Prenzlauer Allee (S41, S42, S8, S85), etwa 12 Minuten zu Fuß oder 2 Stationen mit der M2.
Sind Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder zahlen Sie selbst? Dann buchen Sie das Erstgespräch über Doctolib, fragen Sie es ohne Doctolib-Konto über meine Buchungsseite an oder schreiben Sie mir. Möchten Sie eine Kostenerstattung beantragen, schreiben Sie mir bitte zuerst eine E-Mail und buchen Sie noch keinen Termin.
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